Feldmann Glasklemmen mit abZ / aBG
Jahrzentlange Erfahrungen in der Produktion von Glasklemmen spiegeln sich in der hohen Produktqualität und in der perfekten Funktionalität wider. Perfekt verarbeitete Oberflächen sorgen für ein edles Erscheinungsbild. Doch auch hinsichtlich der baurechtlichen Rahmenbedingungen sind Sie mit Feldmann Produkten auf der sicheren Seite. Aktuell haben wir für Sie unsere allgemeinen baurechtlichen Zulassungen (abZ) für Glasklemmen verlängert und gleichzeitig um eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erweitert.
Welche Bedeutung haben abZ und aBG bzw. was sagen sie uns?
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt für innovative und regelungsbedürftige Bauprodukte Bescheinigungen, sodass diese lt. den derzeit gütligen Bauordnungen verkauft und angewendet werden dürfen.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) regelt dabei die relevanten Eigenschaften des Bauprodukts, dessen Verwendungsbereiche sowie Verarbeitung, Transport, Lagerung, Kennzeichnung und Übereinstimmungsbestätigung. Um die durch die Bauordnungen der Bundesländer geforderten Sicherheiten von Baukonstruktionen zu gewährleisten kann es erforderlich sein, neben den Produkteigenschaften, auch Aspekte der Planung, Bemessung und Ausführung zu definieren. Diese Punkte werden durch die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) geregelt.
Im Regelfall werden abZ/aBG als Kombi-Bescheid erteilt. Dieser Kombi-Bescheid ermöglicht es dem Hersteller, den Planern und ausführenden Firmen das Produkt zu kennzeichnen, die beschriebenen Eigenschaften sicherzustellen sowie Regeln zur Bemessung zu definieren. Somit gelingt es ein Produkt auf den Markt zu bringen, welches die in den Bauordnungen definierten Anforderungen und Sicherheiten erfüllt.
Vorteile der abZ/aBG in Ihrem täglichen Geschäft
- Keine Bauteilversuche
- Unkomplizierte Berechnung über Bemessungstabellen
- Einfache Realisierung durch den Planer und Handwerker
- leichte Bestimmung und Bemessung der Glasart
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